Was bedeutet Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz und wie betrifft sie Weintransaktionen im Sekundärmarkt?
Die Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz erlaubt Händlern beim Verkauf gebrauchter Waren, einschließlich Wein, nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen An- und Verkaufspreis) Umsatzsteuer abzuführen, nicht auf den Gesamtverkaufspreis. Für Käufer bedeutet das oft, dass auf der Rechnung kein ausgewiesener Vorsteuerbetrag erscheint. Diese Regelung ist besonders im Sekundärmarkt und bei Handel mit gebrauchten oder zuvor in Verkehr gebrachten Flaschen relevant.

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