Kann ein Chardonnay vom Produzenten Klaus‑Peter Keller als Anlageobjekt gelten?
Klaus‑Peter Keller zählt zu den renommierten deutschen Winzern, und seine Top‑Abfüllungen genießen bei Sammlern Reputation. Als Anlageobjekt eignen sich nur limitierte oder besonders hoch bewertete Abfüllungen mit guter Provenienz, kritischen Bewertungen und Lagerfähigkeit. Wichtige Kriterien sind Kritikernoten (z. B. Robert Parker/Wine Advocate, James Suckling, Vinous), Seltenheit, Flaschenzustand, Originalverpackung und sichere Lagerung. Generell bleibt Weininvestition langfristig, illiquide und mit Lager‑ sowie Transportrisiken verbunden.

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