Was bedeutet im deutschen Weinrecht die Bezeichnung „Qualitätswein mit Prädikat“?
„Qualitätswein mit Prädikat“ ist eine rechtlich definierte Kategorie: Qualitätswein bezieht sich auf Trauben aus anerkannten Anbaugebieten und gibt die Basisqualität an. Das Prädikat beschreibt die natürliche Traubenreife bei der Lese und wird in Stufen wie Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese sowie Eiswein angegeben. Diese Prädikate sind nicht mit einer süßen Stilistik gleichzusetzen, sondern beschreiben Reifegrad und Konzentration; ein Kabinett kann trocken oder halbtrocken vinifiziert sein. Weitere Bezeichnungen im deutschen Qualitätskontext sind QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) und die Klassifizierung des Verbandes VDP (Verband Deutscher Prädikatsweingüter) mit Begriffen wie Erste Lage oder Großes Gewächs.

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