Was bedeutet der Prädikatsbegriff „Kabinett“ im deutschen Weinbau?
Kabinett ist eine traditionelle Prädikatsstufe im deutschen Weinrecht und steht für Trauben mit vollreifer, aber nicht überreifer Ausprägung. Kabinett-Weine zeichnen sich durch feine Frucht, lebendige Säure und oft eine elegante Restsüße aus. Im Zusammenhang mit Riesling bedeutet Kabinett häufig Aromen von grünem Apfel, Zitrus, Pfirsich und mineralischen Noten. Stilistisch sind Kabinette leichter und filigraner als Spätlesen oder Auslesen, eignen sich früh zum Trinken, können aber bei hervorragender Herkunft und Top-Winzern mehrere Jahre bis Jahrzehnte an Komplexität gewinnen.

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