Was bedeutet "Differenzbesteuerung nach UStG § 25a" im Zusammenhang mit Weinverkäufen?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a (Umsatzsteuergesetz, UStG) ist ein Margenbesteuerungsverfahren für Wiederverkäufer gebrauchter oder angekaufter Waren, bei dem die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis berechnet wird. Für Käufer heißt das oft: Auf der Rechnung wird die Mehrwertsteuer nicht separat ausgewiesen, sie ist in der Marge enthalten. Die Regelung betrifft die steuerliche Abwicklung und nicht die Qualität oder Provenienz des Weins selbst.
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