Was bedeutet "Differenzbesteuert nach UStG § 25a" bei Weinverkäufen?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a ist ein Margenbesteuerungsverfahren: Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den Gesamtverkaufspreis. Für Käufer heißt das, dass die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen wird und kein Vorsteuerabzug möglich ist. Dieses Verfahren wird häufig bei Händlern genutzt, die Gebrauchtwaren, Sammlerstücke oder Ankäufe von Nichtunternehmern weiterverkaufen.