Was bedeutet Kabinett im deutschen Prädikatssystem?
Kabinett ist ein Prädikat im deutschen Qualitätsweingesetz und bezeichnet traditionell leichtere, meist trockene bis halbtrocken ausgebaute Weine aus vollreifen Trauben. Kabinett-Weine zeichnen sich oft durch dezente Alkoholgehalte, feine Säure und Eleganz aus. Im Kontext aromatischer Sorten wie Traminer kann ein Kabinett besonders fein ausbalanciert und frisch wirken.