Was bedeutet Differenzbesteuerung nach UStG § 25a im Weinhandel und welche Konsequenzen hat sie für Käufer?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a ist eine Margenbesteuerung, die bei Händlern angewendet werden kann, wenn sie gebrauchte oder weiterverkaufte Waren handeln. Bei Wein heißt das: Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Für Käufer ergibt sich daraus unter anderem, dass auf Rechnungen oft keine gesondert ausgewiesene Mehrwertsteuer erscheint. Für Sammler ist wichtig: Die Regelung betrifft die buchhalterische Behandlung beim Händler, verändert aber nichts an Herkunft, Zustand oder Echtheit der Flaschen.