Welche Besonderheiten gelten beim Sekundärmarkt und wie wirkt sich die Differenzbesteuerung nach UStG § 25a aus?
Auf dem Sekundärmarkt sind Provenienz, Lagerhistorie, Füllstand und Originalverpackung zentrale Werttreiber. Die Differenzbesteuerung nach UStG § 25a (Margenbesteuerung) bedeutet, dass Händler nur auf die Handelsspanne Umsatzsteuer abführen; auf Rechnungen wird dann meist keine ausgewiesene Vorsteuer erscheinen. Für Käufer heißt das: geringere Endpreise beim Händler möglich, aber beim gewerblichen Weiterverkauf und bei Exporten ist die Dokumentation und Klärung der steuerlichen Situation wichtig. Als Investor immer unabhängige Gutachten, Lagernachweise und gegebenenfalls Kritikerbewertungen (z. B. Robert Parker, Vinous, James Suckling) in die Entscheidungsgrundlage einbeziehen.