Was bedeutet der Begriff „differenzbesteuert“ beim Weinverkauf?
„Differenzbesteuert“ bezieht sich auf die Differenzbesteuerung beziehungsweise das Margenbesteuerungsverfahren nach §25a des Umsatzsteuergesetzes. Dabei wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet und nicht separat auf dem Rechnungsdokument ausgewiesen. Dieses Verfahren kommt häufig bei gebrauchten Waren oder Auktionen zum Einsatz und beeinflusst die Ausweisung der Mehrwertsteuer, nicht jedoch die vertragliche Übertragung des Eigentums oder die Weinqualität.