Was bedeutet "Differenzbesteuert nach UStG §25a" im Kontext des Weinhandels?
Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz ist ein spezielles Besteuerungsverfahren für Wiederverkäufer gebrauchter Waren, Antiquitäten oder Sammlerstücke. Bei Anwendung wird die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den Gesamtbetrag. Für Käufer bedeutet das: Die Rechnung kann Hinweise auf diese Besteuerungsart enthalten, und es gibt keine separat ausgewiesene Vorsteuer. Das Verfahren ist insbesondere bei Gebrauchtweinhandel und Auktionen verbreitet.