Was bedeutet Differenzbesteuerung nach UStG 25a beim Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach UStG §25a ist ein Margenbesteuerungsverfahren, das beim Wiederverkauf gebrauchter oder gebrauchterähnlicher Waren angewendet werden kann. Im Weinhandel bedeutet dies, dass die Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) berechnet wird. Für Käufer heißt das: Auf Rechnungen nach §25a wird die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen, und der Erwerb kann für vorsteuerabzugsberechtigte Käufer keinen Vorsteuerabzug begründen. Diese Regelung ist bei Fachhändlern und Auktionshäusern verbreitet.