Was bedeutet ‚trocken‘ bei einem Riesling und welche gesetzlichen Grenzen gelten?
‚Trocken‘ bezeichnet bei Wein einen Ausbau mit nur sehr geringem Restzuckergehalt. Nach den geltenden Regelungen gilt ein Wein als trocken, wenn der Restzucker in der Regel 4 g/l nicht überschreitet; in Fällen, in denen die Säure höher ist, kann ein trockener Wein bis zu 9 g/l Restzucker aufweisen, sofern die Säure den Restzucker um nicht mehr als 2 g/l übersteigt. Im Ergebnis steht trocken für ein klares, nicht wahrnehmbar süßes Geschmacksbild, bei dem Säure und Frucht dominieren.