Was bedeutet ‚Ortswein‘ im deutschen Klassifikationssystem und wie unterscheidet er sich von VDP Erste Lage oder Großen Gewächsen?
‚Ortswein‘ ist eine gesetzliche Qualitätsstufe im deutschen Weinrecht und bezeichnet Weine, die aus Trauben einer Gemeinde oder eines Orts stammen. Ortswein steht eine Stufe über Gutswein, aber unter den Lagenqualitäten des Verbandes Deutscher Prädikatsweingüter (VDP). Die VDP‑Kategorien wie Erste Lage und Großes Gewächs (GG) sind klassische, von VDP-Mitgliedern verwendete Begriffe, die besonders terroirbetonte Einzellagenqualität signalisieren. Während Ortswein Herkunftscharakter zeigt, sind VDP Erste Lage/GG stärker auf Einzellagenpräzision und striktere Ertragsgrenzen ausgerichtet.