Was bedeutet ‚Differenzbesteuert‘ im Zusammenhang mit Weinverkäufen?
‚Differenzbesteuert‘ bezieht sich auf die Differenzbesteuerung nach deutschem Umsatzsteuerrecht: Bei Wiederverkauf gebrauchter Ware wird die Umsatzsteuer nur auf die Marge (Differenz zwischen An‑ und Verkaufspreis) berechnet, nicht auf den Bruttoverkaufspreis. Für Käufer bedeutet das, dass auf der Rechnung kein ausgewiesener Mehrwertsteueranteil des Verkäufers steht; steuerlich ist dies eine handelsübliche Regelung beim Handel mit gebrauchten oder sammelwürdigen Waren.

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