Was bedeutet ‚Differenzbesteuert nach UStG § 25a‘ beim Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a (Margin Scheme) ist ein Verfahren für Händler, bei dem die Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) berechnet wird. Auf der Rechnung erscheint bei dieser Methode in der Regel keine ausgewiesene Mehrwertsteuer, sodass ein gewerblicher Käufer die enthaltene Steuer nicht separat als Vorsteuer geltend machen kann. Für den privaten Käufer ändert dies nichts am Produkt selbst, wohl aber die Ausweisung auf der Rechnung und die steuerliche Behandlung beim Wiederverkauf.