Was bedeutet die Differenzbesteuerung nach §25a UStG für Weinverkäufe?
Die Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz bedeutet, dass die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet wird. Sie kommt bei Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen und Sammlerweinen zum Einsatz, wenn der Zwischenhändler den Wein nicht neu hergestellt hat. Für Käufer heißt das: Auf dem Kaufbeleg steht in der Regel ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung, die ausgewiesenen Preise sind brutto, jedoch ohne separate Ausweisung der regulären Mehrwertsteuer. Für den Sekundärmarkt kann das steuerliche Modell Preise transparent halten, gleichzeitig aber die Vorsteuerabzugsfähigkeit für Unternehmer einschränken.