Was bedeutet die Differenzbesteuerung nach §25a Umsatzsteuergesetz bei Weinverkäufen?
Die Differenzbesteuerung nach §25a UStG ist eine umsatzsteuerliche Sonderregel für gebrauchte Waren, Antiquitäten und Sammlerstücke. Bei Wein bedeutet das: Der Händler versteuert nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, nicht den vollen Verkaufspreis. Für Käufer hat das zur Folge, dass keine Vorsteuer ausgewiesen oder geltend gemacht wird. Auf dem Beleg erscheint in der Regel ein Hinweis auf die Anwendung des §25a, was vor allem bei Sekundärmarkt-Transaktionen, Auktionserlösen und gebrauchten Sammlerflaschen relevant ist.