Was bedeutet der Ausschluss der Sachmangelhaftung bei einem Privatverkauf für Käufer?
Der Ausschluss der Sachmangelhaftung ist bei Privatverkäufen in Deutschland üblich: Er beschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, greift jedoch nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Für Käufer heißt das: sorgfältig prüfen, Fragen zu Füllstand, Kork, Lagerung und Herkunft stellen, ggf. schriftliche Zusagen verlangen und Versandoptionen mit Versicherung wählen, um Risiken zu minimieren.