Wie wird die Angabe »trocken« bei deutschen Rieslingen definiert
Die Bezeichnung »trocken« ist gesetzlich geregelt: In der Regel liegt der Restzuckergehalt bei maximal 4 g/l. Ist der Restzucker höher (bis 9 g/l), darf dieser Wert die Gesamtsäure nicht um mehr als 2 g/l übersteigen, damit die Angabe »trocken« erlaubt ist. Bei Mosel-Rieslingen sorgt diese Balance aus Säure und Restzucker für das typische Frische-Empfinden.