Was bedeutet "Differenzbesteuerung nach UStG §25a" im Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a ist eine Margenbesteuerung für Wiederverkäufer gebrauchter Waren und wird im Weinhandel bei Second‑Hand‑Transaktionen oder Verkauf aus Sammlungen angewendet. Dabei wird die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis; auf Rechnungen erscheint dann häufig kein ausgewiesener Umsatzsteuerbetrag. Für Käufer ist wichtig, dass diese Abrechnung steuerliche Auswirkungen haben kann, insbesondere im Vorsteuerabzug.