Was bedeutet Differenzbesteuerung nach UStG 25a im Weinhandel und welche praktischen Folgen hat sie?
Die Differenzbesteuerung nach UStG § 25a ist eine Spezialregel für Gebrauchtwaren, Kunst und Antiquitäten: Besteuert wird nur die Handelsspanne (Differenz zwischen An‑ und Verkaufspreis), nicht der gesamte Verkaufspreis. Im Weinhandel wird so die Mehrwertsteuer auf die Marge berechnet und nicht separat ausgewiesen. Praktisch betrifft das vor allem Wiederverkäufer und Auktionshändler; für Sammler ist wichtig, dass Rechnungen häufig keine separat ausgewiesene Umsatzsteuer enthalten und die Herkunft und Provenienz klar dokumentiert sein sollten.