Was bedeutet ein Privatverkauf mit Ausschluss der Gewährleistung bei Weinkäufen?
Bei Privatverkäufen in Deutschland ist es üblich, die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel vertraglich auszuschließen. Das heißt, der Käufer trägt in der Regel das Risiko für versteckte Mängel, solange dem Verkäufer kein arglistiges Verschweigen bekannt war. Haftungsansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten bleiben in der Regel unberührt. Für besondere Sicherheit sollten Käufer Zustand (z. B. Ullage, Korkzustand, Temperaturhistorie) und Provenienz vor Abschluss prüfen und, wenn nötig, unabhängige Expertise einholen.