Was bedeutet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG beim Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz ist ein Sonderverfahren für gebrauchte Waren und Sammlerstücke im Handel: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den Bruttoumsatz. Für Käufer bedeutet das meist: kein separater Vorsteuerabzug, dafür kann der Endpreis netto günstiger erscheinen. Dieses Verfahren wird häufig bei Wiederverkäufern und auf dem Sekundärmarkt angewendet.