Was bedeutet ‚Differenzbesteuert‘ bei Weinverkäufen und welche Folgen hat das für Käufer?
‚Differenzbesteuert‘ bezeichnet das Margenbesteuerungsverfahren (Differenzbesteuerung): Die Umsatzsteuer wird nur auf die Marge des Händlers erhoben, nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das Verfahren wird häufig bei gebrauchten Waren und im Sekundärmarkt genutzt. Für Käufer bedeutet das: Es wird keine separat ausgewiesene Vorsteuer ausgewiesen, weshalb Vorsteuerabzug nicht möglich ist; zudem sollte man als Käufer auf nachvollziehbare Dokumente und Händlernachweis achten, da dies Auswirkung auf die steuerliche Behandlung haben kann.