Was bedeutet ein Gewährleistungsausschluss bei privaten Weinverkäufen und worauf sollte man achten?
Bei privaten Verkäufen wird häufig die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen; das bedeutet, dass Käufer weniger rechtliche Ansprüche haben als beim Kauf vom Händler, außer bei arglistigem Verschweigen von Mängeln. Sinnvolle Vorsichtsmaßnahmen sind: detaillierte Fotos, Angaben zu Lagerung und Füllstand, Kopien von Rechnungen oder Herkunftsnachweisen, versicherter Versand mit Zustellnachweis und gegebenenfalls unabhängige Prüfung vor Kaufabschluss. Steuerliche Aspekte und Mehrwertsteuer können bei Privatkäufen anders zu behandeln sein als bei gewerblichen Händlern.