Welche Besonderheiten gelten bei privaten Weinverkäufen hinsichtlich Gewährleistung und Kaufabsicherung?
Bei privaten Verkäufen ist rechtlich oft die Gewährleistung eingeschränkt oder ausgeschlossen; das bedeutet, dass der Käufer eingeschränkte Ansprüche bei versteckten Mängeln oder Nichterfüllung hat. Deshalb empfiehlt es sich, den Zustand (Füllstand, Etikett, Kork), Herkunftspapiere und Lagerhistorie vor dem Kauf prüfen zu lassen, gegebenenfalls Fotos und schriftliche Vereinbarungen zu verlangen. Bei höherpreisigen Käufen kann eine Treuhandlösung oder ein versicherter Versand sinnvoll sein, um beide Parteien abzusichern.