Welche gesetzlichen Reifevorschriften gelten für Brunello di Montalcino DOCG?
Brunello di Montalcino trägt die DOCG-Bezeichnung (Denominazione di Origine Controllata e Garantita). Die gesetzlichen Mindestanforderungen schreiben eine Reifezeit von mindestens 5 Jahren ab Beginn des Erntejahres vor, davon mindestens 2 Jahre in Holzfässern und mindestens 4 Monate auf der Flasche. Für die Riserva ist eine längere Reifezeit vorgeschrieben (mindestens 6 Jahre). Diese Regularien sichern Struktur und Lagerfähigkeit typischer Brunello-Weine.