Was bedeutet Differenzbesteuerung nach UStG § 25a im Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a ist eine Margenbesteuerung, die fuer Gebrauchtwaren, Sammlerstuecke und Antiquitaeten gilt und bei gewerblichem Wiederverkauf angewendet werden kann. Statt Umsatzsteuer auf den Bruttoverkaufspreis wird die Steuer auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet. Für Sammler und Käufer bedeutet das, dass auf Rechnungen mit Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen ist; bei Vollständigkeitsfragen oder internationalen Transaktionen empfiehlt sich die Ruecksprache mit dem Händler oder Steuerberater.