Welche Rebsorte und rechtlichen Vorgaben bestimmen einen Barolo?
Barolo ist ein DOCG-Wein aus dem Piemont und muss zu 100 % aus der Rebsorte Nebbiolo hergestellt werden. Die Denominazione di Origine Controllata e Garantita (DOCG) schreibt für Barolo ein Mindestlageralter von 38 Monaten nach der Ernte vor, davon sind in der Regel mindestens 18 Monate in Holz zu verbringen; für die Riserva gelten längere Reifezeiten (mindestens 62 Monate). Typische Aromen von Nebbiolo reichen von Rosen und roten Beeren über Teer und getrocknete Kräuter bis zu würzigen Noten, begleitet von deutlicher Säure und markanten Gerbstoffen.