Was bedeutet die Differenzbesteuerung nach UStG 25a im Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a ist ein Margenverfahren für Wiederverkäufer gebrauchter oder innergemeinschaftlich erworbener Waren. Bei Weinhändlern bedeutet das: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den Gesamtverkaufspreis. Auf Rechnungen muss ein Hinweis auf die Anwendung der Differenzbesteuerung stehen; konkret ausgewiesene Vorsteuer kann der Käufer nicht geltend machen. Dieses Verfahren wird häufig bei gebrauchten oder wiederverkauften Sammlerflaschen angewendet und beeinflusst die steuerliche Behandlung für Händler und Endkäufer.