Was bedeutet Differenzbesteuerung nach UStG 25a im Zusammenhang mit Weinverkäufen?
Die Differenzbesteuerung nach § 25a Umsatzsteuergesetz ist eine besondere Form der Mehrwertsteuerabrechnung für Wiederverkäufer von gebrauchten oder im Rahmen des Handels erworbenen Waren, häufig genutzt im Weinhandel. Dabei wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Für Käufer bedeutet das: die ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht separat ersichtlich, und die Rechnung unterscheidet sich von der Regelbesteuerung; für Sammler ist die Dokumentation der Herkunft und der Originalverpackung weiterhin wichtig.