Was bedeutet der Begriff Privatverkauf im Kontext von Weintransaktionen
Privatverkauf bezeichnet den Handel zwischen Privatpersonen ohne gewerbliche Garantieelemente. Käufer sollten deshalb besonders auf objektive Prüfgrößen achten: Füllstand (Ullage), Korkzustand, Etikett- und Capsule-Integrität sowie Nachweis zur Herkunft. Bei Privatverkäufen reduziert sich oft der rechtliche Rückgriff bei Mängeln, deshalb ist transparente Kommunikation über Zustand und Proben oder professionelle Begutachtung vor dem Kauf ratsam.