Was bedeutet Differenzbesteuert nach UStG § 25a im Weinhandel?
Die Differenzbesteuerung nach Umsatzsteuergesetz § 25a ist ein umsatzsteuerliches Verfahren für den Handel mit gebrauchten Gegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken; häufig wird es von Wiederverkäufern genutzt. Bei der Differenzbesteuerung wird die Umsatzsteuer nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis) berechnet; auf der Rechnung ist die Umsatzsteuer nicht separat ausweisbar, weshalb kein Vorsteuerabzug für den Käufer möglich ist. Die Regelung betrifft die Steuerbehandlung, nicht aber Qualität oder Echtheit des Weins.