Was bedeutet ‚differenzbesteuert nach UStG 25 a‘ beim Handel mit Wein?
Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG ist ein Margenbesteuerungsverfahren: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Differenz zwischen Einkaufs‑ und Verkaufspreis berechnet, nicht auf den Gesamtkaufpreis. Dieses Verfahren kommt häufig bei Gebrauchtwaren, Kunst und beim Handel mit Weinen zum Einsatz, wenn Vorsteuer nicht geltend gemacht wurde. Für Käufer bedeutet das, dass auf Rechnungen die Umsatzsteuer nicht separat ausgewiesen ist; der Endpreis enthält die versteuerte Marge.