Was bedeutet die Formulierung "Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewaehrleistung" bei Weinverkäufen
Die Formulierung besagt allgemein, dass zwischen privaten Parteien die gesetzliche Gewährleistung für Sachmängel vertraglich ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss ist in der Praxis verbreitet, entbindet einen Verkäufer aber nicht von Haftung bei arglistiger Täuschung und nicht von der Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Käufer ist es empfehlenswert, sich vor Abschluss über Provenienz, Zustand und etwaige Garantien zu informieren und Fotos bzw. Transport- und Lagerungsnachweise zu verlangen.