Was bedeutet Ortswein und worin unterscheidet er sich von VDP‑Klassifikationen?
Ortswein bezeichnet in Deutschland einen Wein, dessen Trauben überwiegend aus einer benannten Ortschaft stammen; er steht über dem Gutswein und unter den Lagenweinen. Bei VDP (Verband Deutscher Prädikatsweingüter) entspricht die Einordnung grob der Stufe Ortswein zwischen Gutswein und Erster Lage bzw. Großes Gewächs. Ortsweine fokussieren das Dorfterroir und sind oft zugänglicher in der Jugend, gleichzeitig aber charakterstärker als einfache Basisweine.